Die neue Berufshaftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften

Nach der geplanten Reform des Berufsrechts der Rechtsanwälte soll künftig für alle Berufsausübungsgesellschaften ein Verpflichtung bestehen, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Für Berufsausübungsgesellschaften, bei denen kein Haftungsausschluss für natürliche Personen besteht, wird die Mindestdeckungssumme bei 500.000 EUR pro Versicherungsfall liegen. Die BRAO-Reform bedeutet insbesondere für die GbR und die normale Partnerschaftsgesellschaft eine Neuausrichtung, da nun die Gesellschaft selber Versicherungsnehmer wird. Jeder Rechtsanwalt muss allerdings weiterhin eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung für Mandate in eigenem Namen mit der Mindestdeckungssumme 250.000 EUR vorhalten, wenn der Vertrag der Sozietät nicht auch insoweit Versicherungsschutz bietet.

hemmer finance unterstütz Rechtsanwälte bei der Umsetzung der BRAO-Reform für ihre Berufsausübungsgesellschaft. Wir befinden uns im engen Austausch mit den Versicherungsgesellschaften und entwickeln günstige Versicherungskonzepte, die den neuen Anforderungen gerecht werden.

Die hemmer finance AG gehört, wie das juristische Repetitorium hemmer, zur hemmer.group. Gerne können Sie uns auch unter 0221 9906015 anrufen.

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