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Gerade bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung ist es wichtig, dass die Berufshaftpflichtversicherung den gesetzlichen Anforderungen (§ 8 Abs. 4 PartGG) entspricht, da sonst die Haftungsbegrenzung unwirksam wird. Die hemmer finance AG hat mit den Versicherern spezielle Klauseln verhandelt, die die Deckung der PartGmbB erweitern können: Regressverzicht bei wissentlicher Pflichtverletzung, Deckung bei persönlichen Mandaten (z.B. Strafrechtsmandat), Altmandate, Auslandserweiterung.

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