Spezialisten für Juristen
Tel: 0221 99 06 015

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Die hemmer finance AG unterstützt Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Absicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB. Schließen sich mehrere Anwälte in einer PartG mbB zusammen, so muss die Deckungssumme pro Versicherungsfall der Berufshaftpflichtversicherung mindestens 2,5 Mio. EUR betragen, damit die Haftungsbegrenzung greift. Die Jahreshöchstleistung kann auf die Mindestdeckungssumme vervielfacht mit der Anzahl der Partner begrenzt werden. Sie muss sich aber mindestens auf das 4-fache der Mindestdeckungssumme belaufen. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer liegt die Mindestdeckungssumme bei 1 Mio. EUR. Wirtschaftsprüfer können die Jahreshöchstleistung nicht begrenzen. Bei interprofessionellen Partnerschaften ist stets das Berufsrecht mit dem höchsten Versicherungsschutz zu berücksichtigen.
Rechtsanwälte:
Mindestversicherungssumme 2,5 Mio. EUR pro Versicherungsfall
Jahreshöchstleistung mindestens 10 Mio. EUR
Jahreshöchstleistung muss mindestens der Anzahl der Partner multipliziert mit der Mindestversicherungssumme entsprechen
Beispiele: 2 Rechtsanwälte Jahreshöchstleistung mindestens 10 Mio. EUR, 6 Rechtsanwälte Jahreshöchstleistung mindestens 15 Mio. EUR
Steuerberater:
Mindestversicherungssumme 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall
Jahreshöchstleistung mindestens 4 Mio. EUR
Jahreshöchstleistung muss mindestens der Anzahl der Partner multipliziert mit der Mindestversicherungssumme entsprechen
Beispiele: 2 Steuerberater Jahreshöchstleistung mindestens 4 Mio. EUR, 6 Steuerberater Jahreshöchstleistung mindestens 6 Mio. EUR
Wirtschaftsprüfer:
Mindestversicherungssumme 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall
Jahreshöchstleistung darf nicht begrenzt werden. Auch bei höheren Deckungssummen muss die erste Mio. EUR unmaximiert zur Verfügung stehen.
Interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften mbB:
Mindestversicherungssumme Rechtsanwalt/Steuerberater: 2,5 Mio. EUR
Mindestversicherungssumme Rechtsanwalt/Wirtschaftsprüfe: 2,5 Mio. EUR (1. Mio. EUR unmaximiert)
Mindestversicherungssumme Wirtschaftsprüfer/Steuerberater: 1 Mio. EUR unmaximiert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater: 2,5 Mio. EUR (1. Mio. EUR unmaximiert)