Unsere FAQs

Welche Berufshaftpflichtversicherung brauche ich, wenn ich mich zulassen und mich danach bewerben möchte?

Sie brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 250.000 EUR als Einzelanwalt. Hier kann ein günstiger umsatzabhängiger Tarif gewählt werden. Wenn eine passende Stelle gefunden wurde, muss die Haftungssituation geprüft werden. Der Tarif muss dann gegebenenfalls angepasst werden. Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung durch einen gemeinsamen Außenauftritt mit weiteren Rechtsanwälten, muss der Vertrag auf einen Sozientarif umgestellt werden.

Was muss ich als freier Mitarbeiter beachten?

Freie Mitarbeiter müssen in der Regel über die Police der Kanzlei, der sie zuarbeiten, versichert werden. Treten sie jedoch nach außen auf (Name auf Briefkopf, Türschild oder Internetauftritt), dann muss die Tätigkeit in der Police des freien Mitarbeiters versichert sein (Sozienpolice).

Welche Berufshaftpflichtversicherung brauche ich als angestellter Rechtsanwalt?

Angestellte Rechtsanwälte, deren Name nicht auf Briefkopf, Türschild oder Internetauftritt erscheinen, brauchen meist nur eine kleine Police für die Nebentätigkeit. Die Rechtsanwaltskammern verlangen diese Absicherung, auch wenn keine Mandate in eigenem Namen angenommen werden sollen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt muss über den Vertrag der Kanzlei versichert werden.
Anwälte die gemeinsam nach außen Auftreten (Briefkopf, Türschild, Internetauftritt) müssen sich über eine Sozienpolice absichern. Über diesen Vertrag sind dann die Tätigkeit für eine Kanzlei sowie Mandate in eigenem Namen versichert. Durch die hemmer-Sondertarife ist solche eine vollumfängliche Deckung oft deutlich günstiger als die Absicherung in zwei Verträgen.