Spezialisten für Juristen
Tel: 0221 99 06 015
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Für die Zulassung als Syndikusanwalt wird vom Gesetzgeber keine Berufshaftpflichtversicherung verlangt. Wer sich jedoch als Syndikusanwalt und Rechtsanwalt zulässt, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO. hemmer finance bietet hauptberuflichen Syndikusanwälten, die sich auch als Rechtsanwalt zulassen, rabattierte Verträge ab einer Nettoprämie von 6,00 EUR monatlich an (Jahresbruttoprämie ab 85,73 EUR). Eine Deckungszusage für die Rechtsanwaltskammer können wir Ihnen innerhalb von 3 Tagen bereitstellen.
Auch die Tätigkeit als Syndikusanwalt für ein Unternehmen kann versichert werden. Wir holen für Sie Angebote bei verschiedenen Gesellschaften ein, um eine passende Versicherungslösung zu ermitteln. In der Regel ist eine kurze Beschreibung Ihrer Syndikustätigkeit notwendig.
Informieren Sie sich einfach telefonisch unter 0221 9906015 oder füllen Sie unser Online-Formular aus.