FAQs Partnerschaftsgesellschaft mbB

Was ändert sich für eine PartG mbB mit der BRAO-Reform 2022?

Ab dem 01.08.2022 findet bei der Partnerschaftsgesellschaft mbB eine Differenzierung anhand der Anzahl der Berufsträger statt. Für eine kleine PartG mbB (bis 10 Berufsträger) sieht der Gesetzgeber eine neue Mindestdeckungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung von 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall vor. Eine Haftungsbegrenzung nach § 52 BRAO ist nach Inkrafttreten der Reform ab einer Deckungssumme von 4 Mio. EUR pro Versicherungsfall möglich. Werden mehr als 10 Berufsträger für eine PartG mbB tätig, bleibt es bei der alten Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. EUR. Bezüglich der Anzahl der Berufsträger soll es unerheblich sein, ob diese als Partner oder Angestellte für die Gesellschaft tätig werden.

Welche Vorteile bietet die Partnerschaftsgesellschaft mbB?

Mit der PartG mbB steht seit dem Jahr 2013 endlich eine Alternative zur britischen LLP bereit. Dies wurde schon seit längerem von den deutschen Rechtsanwälten gefordert. Der Reiz der neuen Gesellschaftsform liegt in der Verbindung der steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung wie bei einer Kapitalgesellschaft.

Bei der herkömmlichen Partnerschaft haften die handelnden Partner neben dem Partnerschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen. In der Praxis der mittelgroßen Kanzleien in Deutschland gehört jedoch Teamwork längst zum Alltag. So steht im Schadenfall regelmäßig eine große Zahl an Partnern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) in der Haftung. Die neue PartG mbB schafft hier Abhilfe, indem sie auch das Privatvermögen der handelnde Partner bei beruflichen Fehlern schützt.

Gegenüber Kapitalgesellschaften wie der Anwalts-GmbH bietet die Partnerschaftsgesellschaft mbB steuerliche Vorteile. Sie wird wie eine Personengesellschaft behandelt, wodurch die Pflicht zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer entfällt.

Wie wird die PartG mbB steuerlich behandelt?

Die Partnerschaftsgesellschaft mbB unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Es muss keine Bilanz erstellt werden und es besteht keine Publizitätspflicht. Die Gewinnermittlung kann mittels Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgen.

Wie werden Mandate behandelt, die nur mit einem Berufträger persönlich zustande kommen können?

Es gibt Mandate, die nur mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater persönlich und nicht mit einer Gesellschaft (z.B. GmbH, PartG mbB) zustande kommen können. Zu diesen Mandaten zählen Strafrechtsmandate oder Insolvenzverwaltermandate. Werden solche Mandate bearbeitet, sollte mit dem Versicherer der Partnerschaftsgesellschaft mbB vereinbart werden, dass Versicherungsschutz besteht, wenn diese Mandate über die PartGmbB abgerechnet werden.

Was sollte bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beachtet werden?

Damit die Haftungsbeschränkung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB greift, muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Rechtsanwälte ist eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro pro Versicherungsfall vorgesehen. Sind mehr als 10 Rechtsanwälte für eine PartG mbB tätig, müssen mindestens 2,5 Mio. Euro abgesichert werden. Bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern liegt die Mindestdeckungssumme bei 1 Mio. Euro.

Die Jahreshöchstleistung einer Versicherung bestimmt, welche Deckung maximal für alle Versicherungsfälle eine Jahres zur Verfügung steht. Im Fall einer PartG mbB gilt: Die Jahreshöchstleistung kann auf die Mindestdeckungssumme vervielfacht mit der Anzahl der Partner begrenzt werden. Sie muss jedoch mindestens das 4-fache der Mindestdeckungssumme betragen.

Für eine Partnerschaftsgesellschaft mbB mit acht Anwälten müsste also eine Jahreshöchstleistung von 8 Mio. Euro zur Verfügung stehen, damit eine Haftungsbegrenzung auf das Partnerschaftsvermögen besteht. Kommt ein Rechtsanwalt hinzu, ohne dass der Versicherungsschutz angepasst wird, kann dies zum Wegfall der Haftungsbegrenzung führen.

Wie wird eine Partnerschaftsgesellschaft mbB gegründet?

Für die Gründung einer PartGmbB muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, der den Anforderungen von § 3 PartGG genügt. Der Vertrag in Schriftform muss folgende Punkte enthalten:
a. den Namen und den Sitz der Partnerschaft;
b. den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
c. den Gegenstand der Partnerschaft.
Bevor die Partnerschaftsgesellschaft mbB gegenüber Dritten wirksam wird, muss sie ins Partnerschaftsregister eingetragen werden (§ 7 PartGG). Die Anmeldung beim Partnerschaftsregister erfolgt über einen Notar. Für die Anmeldung muss eine vorläufige Deckungsbestätigung eines Versicherers vorliegen. Der Versicherer bestätigt damit, dass ab der Gründung der PartG mbB Versicherungsschutz in Höhe der Mindestdeckungssumme vorliegt.

Was muss bei einer Umfirmierung beachtet werden?

Die Mandanten müssen bei einer Umfirmierung in eine Partnerschaftsgesellschaft mbB über die Haftungsbeschränkung informiert werden und einwilligen. In der Regel dauert es eine gewisse Zeit, bis alle Mandate der Steuerberater oder Rechtsanwälte auf die neue Gesellschaft übertragen sind und die Haftungsbeschränkung greift. Hier bieten einige Versicherer Klauseln an, die Mandate, die noch nicht übertragen wurden, mit in den Versicherungsschutz der PartGmbB aufnehmen (Deckungssumme 2,5 Mio. EUR). Auch Klauseln, die individuell auf die Situation der Kanzlei angepasst werden mussten, hat hemmer finance schon in der Vergangenheit mit den Versicherern verhandelt.

Auf welche Regelungen sollte man im Partnerschaftsvertrag achten?

Durch die Gründung einer PartGmbB soll der Zugriff auf das Privatvermögen der Partner verhindert werden. Problematisch könnten Regressansprüche der Gesellschaft gegen die handelnden Partner sein. Mandanten, die einen Schaden geltend machen, könnten als Gläubiger auf den Regressanspruch durch eine Vollstreckung gegen die Partnerschaft zugreifen. Hier ist eine Regelung im Partnerschaftsvertrag ratsam, worin die Gesellschaft auf den Regress im Innenverhältnis im Falle von fahrlässig verursachten Schäden verzichtet.
Ebenso kann der Ausschluss einer Nachschlusspflicht im Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein. Fehlt eine solche Regelung, kann ein Zugriff eines geschädigten Mandanten auf den Anspruch der Gesellschaft gegenüber den Partnern nicht ausgeschlossen werden.

Brauche ich neben der PartG mbB noch eine Zulassungspolice?

Versicherungsnehmer in der Berufshaftpflichtversicherung wird die PartG mbB selbst. In der Kanzleipolice müssen alle Berufsträger, die für die PartG mbB tätig sind, abgesichert sein. Darüber hinaus muss jeder Rechtsanwalt noch eine persönliche Police (Zulassungspolice) vorhalten, die Mandate versichert, die er in eigenem Namen annehmen könnte. Diese Anforderung der Rechtsanwaltskammern ergibt sich aus §51 BRAO. Die Zulassungspolicen der Anwälte können auch in den Vertrag der PartGmbB integriert werden. Der Eintritt in eine PartG mbB löst jedoch kein Sonderkündigungsrecht für die bestehende persönliche Berufshaftpflichtversicherung aus.

Warum kann hemmer finance Sondertarife für die PartG mbB anbieten?

Die hemmer finance AG ist Partner des juristischen Repetitoriums hemmer und des hemmer.club, dem über 30.000 Juristen angehören. Wir versichern jährlich hunderte Juristen, was uns in eine gute Ausgangslage versetzt, um mit Versicherern über Sondertarife für Rechtsanwälte zu verhandeln.

Als Fachmakler für Juristen wissen wir, welche Prämien für Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften durchgesetzt werden können und welche zusätzlichen Klauseln verhandelbar sind.

Auch im Bereich der PartG mbB befinden wir uns im ständigen Dialog mit den Versicherern, um die günstigsten Prämien an unsere Kunden weitergeben zu können.

Kontaktformular für die Berufshaftpflichtversicherung

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