
Als Fachmakler für Juristen unterstützen wir unsere Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Vertrages. Wir zeigen Ihnen verschiedene Bedingungswerke, die vorteilhaft sind bei der Absicherung von Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsreferendaren oder anderen juristischen Berufen. Dabei berücksichtigen wir die Rechtsprechung der letzten Jahre.
Gerade im Rechtsreferendariat sind Juristen nur unzureichend gegen eine Berufsunfähigkeit abgesichert. Zwar sind auch Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen im Angestelltenverhältnis in Hinblick auf Berufsunfähigkeit und Rente wie Beamte geschützt. Allerdings nützt ihnen dieser Schutz wenig, wenn sie wegen unfall- oder krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen werden. Im Regelfall ist dann nämlich die Wartezeit nach § 43 SGB VI nicht erfüllt.
